Weniger Illegale, aber mehr Asylanträge

Die jüngsten Zahlen belegen für 2009 weniger illegale Einwanderung in die EU.

10.08.2010
Bundespressedienst/swe

Immer weniger illegale Einwanderung, dafür umso mehr Asylanträge: Das geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht von EURODAC, der EU-weiten Fingerabdruck-Datenbank, für das Jahr 2009 hervor. So sank die Zahl der registrierten illegal Eingewanderten in der EU im vergangenen Jahr um 50 Prozent (auf 31.071). Der Bericht nennt diesen Rückgang wörtlich eine "gravierende Änderung". Die meisten Daten wurden von Griechenland, Italien und Spanien eingegeben.

Die Zahl der Asylanträge nahm allerdings weiter zu und setzte damit den Trend der letzten Jahre fort. 2009 brachte im Vorjahresvergleich eine Zunahme um acht Prozent. Auch die Zahl der "Mehrfachanträge" – eine Person stellt Asylanträge in mehreren Mitgliedstaaten oder wiederholt die Antragstellung im selben Land – stieg 2009 an, und zwar auf 23,3 Prozent aller Asylanträge.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr durch EURODAC 236.936 Fingerabdrucksätze von Asylwerbenden, 31.071 Fingerabdrücke von illegal in die EU Eingewanderten und weitere 85.554 Fingerabdrücke von Menschen registriert, die sich illegal in einem anderen EU-Mitgliedsland aufhalten.

Fingerprints

Durch Fingerabdrücke erfasst die EU die Zahl von Asylwerbern.
(© Times Online)

Hintergrund: Die EURODAC-Datenbank

EURODAC erfasst die Fingerabdruckdaten aller Personen ab 14 Jahren, die in den Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt haben, die bei der illegalen Einreise über die EU-Außengrenze aufgegriffen wurden oder sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates aufhalten. Die Datenbank existiert seit Anfang 2003 und unterstützt die Umsetzung der so genannten Dublin II–Verordnung. Diese Verordnung sieht vor, dass grundsätzlich nur ein Mitgliedstaat für einen Asylwerbenden zuständig ist, um "Asyl-Shopping" zu verhindern.

Die Dublin II-Verordnung listet unterschiedliche Kriterien auf, anhand derer festgestellt werden soll, welches EU-Land für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist. Durch den Kriterienkatalog soll die ohnehin schwierige Entscheidung der Zuständigkeit für das Asylverfahren erleichtert und vor allem versachlicht werden. Zu den Kriterien zählen beispielsweise, ob sich schon Familienangehörige eines Asylwerbenden in einem EU-Land aufhalten, in welches Land die Asylwerbenden zuerst eingereist sind oder wo der erste Asylantrag gestellt wurde. Basierend auf diesen Kriterien wird bestimmt, welches EU-Mitgliedsland für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist. Das Asylverfahren selbst läuft nach nationalen Regeln ab.

Da bisher keine zwei Menschen mit gleichem Fingerabdruck bekannt sind, geht man von der Einzigartigkeit eines Fingerabdrucks aus. Diese Erkenntnis wird auf dem Gebiet der Biometrie, also der Identifizierung und Verifizierung von Menschen durch die Analyse seiner spezifischen Merkmale, genutzt. In Europa nutzen insgesamt 30 Länder (alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und die Schweiz) die EURODAC-Datenbank.

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