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Künftig können Nationalrat und Bundesrat EU-Vorhaben die "gelbe" oder "rote Karte" zeigen.
09.07.2010Bundespressedienst/swe
Was bisher vom Fußballfeld bekannt war, hält nun Einzug in die europäische Politik. Die nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten können aufgrund des seit 1. Dezember 2009 geltenden Vertrages von Lissabon EU-Vorhaben die "gelbe" oder "rote Karte" zeigen. Das österreichische Parlament hat diese Neuerungen nun verfassungsrechtlich umgesetzt – National- und Bundesrat sind so stärker in EU-Gesetzgebungsprozesse eingebunden.
Damit das österreichische Parlament seine neuen Rechte auch ausüben kann, war eine Änderung der Bundesverfassung ("Lissabon-Begleitnovelle") notwendig, die vom Plenum des Nationalrates am 8. Juli 2010 beschlossen wurde. Für diese Änderung sprachen sich SPÖ, ÖVP, Grüne und das BZÖ aus. Laut dem Vorsitzenden des Verfassungsausschusses, Peter Wittmann, handelt es sich um die vermutlich größte Verfassungsreform seit 1929, die vom österreichischen Parlament selbst auf den Weg gebracht und erarbeitet wurde.
Was sich hinter dem sperrigen Titel "Subsidiarität" (Artikel 5 Vertrag über die Europäische Union) verbirgt, ist eine stärkere Einbeziehung von Staaten und Regionen in die EU-Gesetzgebung. "Subsidiarität" bedeutet, kurz gefasst, dass die Europäische Union erst dann tätig werden soll, wenn Vorhaben auf Ebene der Staaten, Länder und Gemeinden nicht effektiver durchgeführt werden können. So soll gesichert werden, dass die EU möglichst bürgerinnen- und bürgernah agiert und zuerst Lösungen auf lokaler und regionaler Ebene gesucht werden. Erst wenn das nicht funktioniert, "wandert" das Vorhaben auf die europäische Ebene. Und um die EU-Gesetzesvorhaben prüfen und kontrollieren zu können, wurden die "gelben" und "roten Karten" geschaffen.
Gelbe und rote Karten – bald nicht nur für Regelverstöße auf dem Fußballfeld, sondern im österreichischen Parlament auch für mangelhafte EU-Gesetzesvorhaben. (© BPD/rog)
Die Änderungen bedeuteten nicht nur eine Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente in der EU (erstmals wird ihre Rolle als "Schiedsrichter" in einem EU-Vertragstext explizit verankert), sondern auch die Möglichkeit zu einer verstärkten Zusammenarbeit der Parlamente über die Grenzen der Mitgliedsländer hinweg. Das Verfahren kann nämlich nur dann erfolgreich sein, wenn die verschiedenen Parlamente rasch Informationen austauschen und engen Kontakt halten – und im Fall des Falles die "gelbe" oder gar die "rote Karte" zücken.
Die Lissabon-Begleitnovelle im Wortlaut
Hintergrund: Wie ist das österreichische Parlament in die EU-Gesetzgebung eingebunden?
Der Vertrag von Lissabon im Wortlaut
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